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Dietmar Kluss zum Ständigen Diakon geweiht

„Siehe ich komme, um deinen Willen zu erfüllen“

Nach mehrjährigem Studium, intensiver Vorbereitung und gewissenhafter Prüfung wurden am Samstag, 25. März 2006, sechs Männer aus unserer Diözese durch Handauflegung und Gebet von unserem Erzbischof Hans-Josef Becker im Dom zu Ständigen Diakonen geweiht. Unter ihnen ist auch unser Diakon aus Hövelriege, Dietmar Kluss. In seinem Dienst für Gott will er als Diakon u. a. die Bewohner des Caritas-Altenheims in Hövelhof seelsorgerisch betreuen.

Erzbischof Hans-Josef Becker würdigte in seiner Predigt die neuen Diakone für ihren Entschluss und ihrer Überzeugung, durch ihren Glauben im Auftrag Gottes in ihren Gemeinden zu wirken. „Gott will Sie für seine Heilsabsichten als Hilfskräfte haben“, wünschte unser Erzbischof den offenen und begeisterten Einsatz der neuen Diakone. Weiterhin forderte er die Diakone mit Blick auf deren Lebenssituation als Ehemann und Vater dazu auf, getreu der Weisung des Herrn zu leben, fest im Glauben zu stehen und die eigene Familie im Blick zu halten, denn dann sei deren Haus ein sichtbares Zeichen der Liebe Gottes. Die Diakone sollen das Wort, das sie verkündigen, durch das eigene Leben bezeugen, mahnte der Erzbischof. Die neuen Diakone erhielten nach der Weihe aus den Händen ihrer Heimatpfarrer die Stola und das Messgewand, die als Zeichen des diakonalen Amtes während der Liturgie getragen werden.


Am Sonntag, 26. März 2006 hat unser Ständiger Diakon, Dietmar Kluss, mit unserer Herz-Jesu-Gemeinde und Vertretern aus dem Pastoralverbund Hövelhof Gott Danke gesagt und mit einer feierlichen Eucharistiefeier seine Beauftragung für den Dienst erfahren. Mit einem feierlichen Umzug vom Pfarrheim zur Kirche, der durch ein Spalier von Schützen der Hövelrieger-Kompanie und des Libori-Bürgerschützenvereins Hövelriege-Liemke umrahmt wurde, konnte Dietmar Kluss die starke Verbundenheit der ganzen Gemeinde spüren. Bereits bei der Eröffnung der Heiligen Messe brachte unser Pastor Heinrich Klauke im Namen der gesamten Kirchengemeinde seine Freude über die Weihe von Diemar Kluss zum Ausdruck.

Im Anschluss an den Dankgottesdienst richtete die Herz-Jesu-Kirchengemeinde einen Empfang auf dem Unterramselhof aus. Bei einem Stehkonvent mit eng gefasstem Rahmenprogramm war es dann möglich, dem Neugeweihten zu gratulieren und auch untereinander Kontakte zu pflegen.


Nachfolgend, zum Selbstverständnis, einige erklärende Worte zum Ständigen Diakonat:

Ständiges Diakonat

Diakon - ein eigener Weg der Nachfolge Jesu

„Diakon“ heißt auf deutsch „Diener“ oder „Helfer“. Schon zur Zeit der ersten Christen gab es in der Kirche einen besonderen „Dienst“ der Nächstenliebe und der Verkündigung. Jünger, die diesen Dienst übernahmen, wurden „Diakone“ genannt. Ihr ganzer Lebensinhalt war es, dem Beispiel Jesu zu folgen, der nach seinen eigenen Worten nicht gekommen war, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und ganz für andere da zu sein.

Nach einer wechselvollen Geschichte über fast zweitausend Jahre - zuletzt war der Dienst als Diakon nur noch eine Art Vorstufe auf dem Weg zum Priesteramt - beschloss das Zweite Vatikanische Konzil, diesen Dienst als eigenes Amt in der Kirche wieder neu zu beleben.

Seitdem wird rund um die Erde Jahr für Jahr eine große Zahl von Männern, die meist verheiratet sind und Familie haben, zu „Ständigen Diakonen“ geweiht. „Ständiger“ Diakon bedeutet: für diese Männer ist das Amt des Diakons keine Vorstufe auf dem Weg zum Priesteramt, sondern ihr „Berufsziel“.

Ständige Diakone können ihren Dienst sowohl hauptberuflich als auch nebenberuflich, d.h. ehrenamtlich neben ihrem Zivilberuf ausüben.

Daher unterscheidet man zwischen hauptberuflichen Ständigen Diakonen, denen der Bischof einen bestimmten Einsatzort in seinem Bistum zuweist und Ständigen Diakonen mit Zivilberuf, die in der Regel an ihrem Wohnort eingesetzt werden.

Der Diakon übernimmt in der katholischen Kirche eine ständig wachsende Zahl von Aufgabenbereichen, die sich seit je her in drei Felder aufteilen lassen:

  • Der Dienst der Nächstenliebe
  • Die Verkündigung der Frohen Botschaft
  • Die Feier des Glaubens in verschiedenen liturgischen Vollzügen

Konkret heißt das:

  • Diakone helfen mit in der Seelsorge der Gemeinden, sie wenden sich denen zu, die am Rand der Gesellschaft leben, besuchen Alte, Kranke, Behinderte und Gefangene, begleiten Sterbende, kümmern sich um Asylanten, Aussiedler und Menschen in besonderen Lebenskrisen.
  • Sie predigen im Gottesdienst, erteilen (als hauptberufliche Diakone) an den Schulen Religionsunterricht, führen Glaubensgespräche, leiten Bibelkreise und bereiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf den Empfang der Sakramente vor.
  • Sie assistieren dem Priester in der Eucharistiefeier, spenden die Taufe, halten Beerdigungen und (selten) Trauungen, feiern Wortgottesdienste und Andachten, halten Segnungsfeiern und bringen Alten und Kranken die heilige Kommunion.

Ständiger Diakon

Der ständige Diakon ist eine Besonderheit des Weihegrades des Diakons. Die Bezeichnung „ständiger Diakon“ kommt nur in der römisch-katholischen Kirche vor.

Das Amt des ständigen Diakons wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) eingeführt.

„Weil diese für die Kirche in höchstem Maße lebensnotwendigen [Diakon-] Ämter bei der gegenwärtig geltenden Disziplin der lateinischen Kirche in zahlreichen Gebieten nur schwer ausgeübt werden können, kann in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt werden. Den zuständigen verschiedenartigen territorialen Bischofskonferenzen kommt mit Billigung des Papstes die Entscheidung zu, ob und wo es für die Seelsorge angebracht ist, derartige Diakone zu bestellen. Mit Zustimmung des Bischofs von Rom wird dieser Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden können(...).“

Während die Weihe zum Diakon normalerweise nach einiger Zeit die Priesterweihe nach sich zieht, bleibt der ständige Diakon auf Lebensdauer in diesem Weihegrad.

Ständiger Diakon kann also nur werden, wer verheiratet ist und mindestens das 35. Lebensjahr überschritten hat. Die Ehefrau muss der Weihe zustimmen. Oder er verspricht als Unverheirateter den Zölibat - dann ist eine Weihe ab 25 Jahre möglich. Die Dienstausübung erfolgt hauptamtlich oder nebenamtlich.

Ein ständiger Diakon hat dieselben Rechten und Pflichten wie ein nicht-ständiger Diakon.

(Entnommen: WIKIPEDIA – Die freie Enzyklopädie.)

(Beitrag und Fotos: Georg Bökamp)